1. Warum auch Mini-Drohnen unter 250 Gramm (DJI Mini, Neo) beschlagnahmt werden
Viele Reisende glauben fälschlicherweise, dass eine Drohne unter 249 Gramm (EU-Klasse C0) im Ausland frei eingeführt werden darf. Außerhalb Europas gilt diese Gewichtsgrenze nicht! In Nordafrika (Tunesien, Marokko, Algerien) und Ägypten unterscheidet das Zoll- und Militärrecht nicht nach Gewicht: Jede Kameradrohne gilt als genehmigungspflichtiges Luftfahrzeug. Bei der Ankunft wird das gesamte Hand- und Aufgabegepäck vor dem Ausgang geröntgt, wobei Motoren und Akkus sofort erkannt werden.
2. Tunesien, Marokko & Algerien: Strenges Einfuhrverbot und Verwahrung beim Zoll
In allen drei Maghreb-Staaten gilt 2026 ein striktes Verbot ohne Sondergenehmigung: • Tunesien: Bei Ankunft an den Flughäfen Tunis, Djerba, Monastir oder Enfidha wird eine Drohne vom tunesischen Zoll sofort gegen Quittung einbehalten. Die Rückgabe ist nur bei Abflug vom selben Flughafen nach stundenlanger Behördenprozedur und gegen tägliche Lagergebühren möglich. • Marokko: Einfuhr ohne Lizenz des Innenministeriums / der DGAC führt zur sofortigen Beschlagnahmung an den Flughäfen Marrakesch, Casablanca, Fès oder Agadir. • Algerien: Drohnen sowie Nachtsicht- und Hochleistungsferngläser stehen auf der Verbotsliste und werden dauerhaft eingezogen.
3. Ägypten: Null Toleranz und hohe Strafen
Ägypten hat eines der strengsten Drohnengesetze weltweit (Gesetz Nr. 216/2017). Einfuhr oder Besitz einer Drohne ohne Genehmigung des ägyptischen Verteidigungsministeriums ist ein schweres Sicherheitsdelikt, das mit Haftstrafen von 1 bis 7 Jahren und hohen Geldbußen geahndet wird. Nehmen Sie niemals eine Drohne mit nach Ägypten.
4. Thailand, Türkei & Griechenland: Registrierungspflichten 2026
• Thailand: Jede Kameradrohne (auch unter 250 g!) muss VOR dem ersten Flug doppelt registriert werden (NBTC für die Funkfrequenz und CAAT für Pilot/Drohne) inklusive Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. THB. • Türkei: Drohnen unter 500 Gramm sind für Touristen von der Registrierungspflicht bei der türkischen Luftfahrtbehörde SHGM befreit; ab 500 g wird die Drohne ohne Genehmigung beim Zoll einbehalten. • Griechenland: Es gelten die europäischen EASA-Regeln (Betreiber-ID anbringen, DAGR-Karten prüfen, absolutes Flugverbot über der Akropolis und archäologischen Stätten).
5. IATA-Flugsicherheit: Wohin gehören LiPo-Akkus im Flugzeug?
Alle Ersatz-Lithium-Akkus (LiPo / Li-Ion) sowie Powerbanks müssen zwingend im HANDGEPÄCK in der Kabine transportiert werden und sind im aufgegebenen Koffer streng verboten. Tipp: Kompakte Bodenkameras wie DJI Osmo Pocket, GoPro oder Insta360 sind in Tunesien, Marokko und Ägypten zu 100 % erlaubt!