1. Linienfluggesellschaften nach Tunesien, Marokko, Algerien, Ägypten & in die Türkei
• Tunisair: 1 Handgepäckstück mit 55 x 40 x 20 cm bis max. 8 kg in Economy + 1 persönlicher Gegenstand (Handtasche/Laptoptasche). Aufgabegepäck im Standardtarif: 23 kg (max. 158 cm Gesamtmaß). • Air France: 1 Handgepäckkoffer (55 x 35 x 25 cm inkl. Rollen) + 1 Zubehörteil (40 x 30 x 15 cm), zusammen max. 12 kg. • Royal Air Maroc (RAM): 1 Kabinentrolley mit 55 x 40 x 20 cm bis 10 kg + 1 kleine Laptoptasche (max. 2 kg). • Turkish Airlines & EgyptAir: 1 Handgepäckstück mit 55 x 40 x 23 cm bis 8 kg + 1 persönlicher Gegenstand (40 x 30 x 15 cm, max. 4 kg). • Air Algérie: 1 Handgepäckstück mit 55 x 35 x 25 cm bis 10 kg.
2. Die Gebührenfalle bei Low-Cost-Airlines (Transavia, Ryanair, easyJet): Unter-Sitz-Tasche vs. Trolley
Zu großes Handgepäck führt am Gate regelmäßig zu Strafgebühren von 45 € bis 75 €: • Transavia: Im Basic-Tarif ist nur 1 kleine Tasche unter dem Vordersitz (40 x 30 x 20 cm) kostenlos. Für einen 55 x 35 x 25 cm Kabinentrolley (10 kg) muss die Option „Handgepäck“ online dazugebucht werden. • Ryanair: Kostenlos ist nur eine kleine Tasche von 40 x 20 x 25 cm. Der 55 x 40 x 20 cm Trolley (10 kg) erfordert „Priority & 2 Handgepäckstücke“. • easyJet: Kostenlos ist 1 Tasche unter dem Sitz (45 x 36 x 20 cm). Großes Handgepäck (56 x 45 x 25 cm) ist kostenpflichtig. • Nouvelair: Erlaubt regulär 1 Handgepäckstück von 55 x 35 x 25 cm bis 8 kg.
3. Handgepäck richtig messen (inklusive Rollen und Griffen)
Die Metall-Messrahmen am Gate messen das komplette Außenmaß Ihres Koffers. Die Angaben wie 55 x 35 x 25 cm schließen alle 4 Rollen, Griffe und aufgesetzten Außentaschen zwingend mit ein! Ein flexibler 35–40-Liter-Reiserucksack passt sich jedem Messrahmen problemlos an.
4. Internationale 100-ml-Flüssigkeitsregel & Lithium-Akkus (Powerbanks)
1. Flüssigkeiten im Handgepäck: Alle Flüssigkeiten, Cremes, Gele, Olivenöl, Honig oder Harissa-Pasten im Handgepäck dürfen maximal in 100-ml-Einzelbehältern in einem 1-Liter-Zip-Beutel mitgeführt werden. Größere Gläser oder Flaschen gehören zwingend ins Aufgabegepäck. 2. Powerbanks & Ersatzakkus: Externe Smartphone-Akkus (Powerbanks bis 100 Wh) und Kamera-Lithium-Akkus sind im Aufgabegepäck STRENG VERBOTEN und müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden.
5. Was tun bei verspätetem oder verlorenem Gepäck (Montrealer Übereinkommen)?
Verlassen Sie bei fehlendem Koffer niemals den Zollbereich, ohne am Schalter „Lost & Found“ einen offiziellen PIR-Bericht (Property Irregularity Report) aufnehmen zu lassen. Ein GPS-Tracker (Apple AirTag oder Samsung SmartTag) im Koffer hilft, den Standort sofort zu orten.